AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
RRS Autoaufbereitung
Inhaber: Sabri Shala
Pasing Arcaden Tiefgarage
Pasinger Bahnhofsplatz 5
81241 München
Telefon: +49 162 260 28 86
E-Mail: info@autoaufbereitung-pasing.de
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 9:00 bis 17:00 Uhr
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Für alle zwischen RRS Autoaufbereitung, im Folgenden „Anbieter“ genannt, und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, geschlossenen Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugreinigung, Pflegeleistungen sowie sonstige angebotene Dienstleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2
Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn RRS Autoaufbereitung diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3
Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB gelten für das jeweilige Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch RRS Autoaufbereitung.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1.6
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Terminvereinbarungen und Auftragserteilung
2.1
Ein Vertrag über eine Dienstleistung von RRS Autoaufbereitung kommt durch die Vereinbarung eines Termins und die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande.
2.2
Vor Beginn der Arbeiten kann der Fahrzeugzustand gemeinsam mit dem Auftraggeber dokumentiert werden. Bereits vorhandene Schäden, Verschmutzungen oder sonstige Besonderheiten können schriftlich und, soweit sinnvoll, durch Fotos festgehalten werden.
2.3
RRS Autoaufbereitung ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung abzulehnen, wenn die gewünschte Leistung aufgrund des Fahrzeugzustandes, der Verschmutzung, vorhandener Schäden oder anderer Umstände nicht fachgerecht oder ohne unverhältnismäßiges Risiko durchgeführt werden kann.
2.4
Eilaufträge können nach vorheriger Absprache angenommen werden. Die Annahme richtet sich nach der jeweiligen Auftrags- und Personalsituation.
§ 3 Terminabsagen und Nichteinhaltung von Terminen
3.1
Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
3.2
Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll dieser den Termin möglichst frühzeitig absagen.
3.3
Bei einer nicht rechtzeitig abgesagten Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins kann RRS Autoaufbereitung einen angemessenen Ersatz für tatsächlich entstandene Aufwendungen und einen nachweislich entstandenen Schaden verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.4
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Durchführung der Fahrzeugaufbereitung
4.1
Art und Umfang der vereinbarten Arbeiten richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und dem bei Auftragserteilung vereinbarten Leistungsumfang.
4.2
Die angebotenen Leistungen werden fachgerecht und nach den für die jeweilige Fahrzeugaufbereitung üblichen Verfahren durchgeführt.
4.3
Bei Fahrzeugen mit außergewöhnlich starker Verschmutzung, Tierhaaren, Flecken, Fäkalien, Erbrochenem, Schimmel, Nikotinrückständen, Farb- oder Klebstoffresten oder vergleichbaren Verunreinigungen kann ein zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich sein.
4.4
Ergibt sich erst während der Durchführung, dass aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugzustandes ein zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich ist, wird der Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert.
4.5
Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden grundsätzlich nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
§ 5 Reklamationen und Nachbesserung
5.1
Der Auftraggeber soll das Fahrzeug bei Übergabe überprüfen und offensichtliche Beanstandungen möglichst unmittelbar mitteilen.
5.2
Nicht offensichtliche Mängel sind RRS Autoaufbereitung innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
5.3
Bei berechtigten Beanstandungen hat RRS Autoaufbereitung grundsätzlich die Möglichkeit zur angemessenen Nacherfüllung beziehungsweise Nachbesserung.
5.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, RRS Autoaufbereitung die Möglichkeit zu geben, eine berechtigte Beanstandung zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
5.5
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
§ 6 Vorhandene Schäden und Besonderheiten des Fahrzeuges
6.1
Vor Beginn der Arbeiten können bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Hierzu können insbesondere Kratzer, Dellen, Lackschäden, Steinschläge, Beschädigungen an Felgen, Spiegeln, Leisten, Antennen, Spoilern, Scheiben, Sitzen, Verkleidungen und sonstigen Fahrzeugteilen gehören.
6.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, RRS Autoaufbereitung auf ihm bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten oder sonstige relevante Besonderheiten des Fahrzeuges hinzuweisen.
6.3
Für Schäden, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren, übernimmt RRS Autoaufbereitung keine Verantwortung, soweit diese nicht durch die Durchführung der beauftragten Arbeiten verursacht wurden.
6.4
Bei älteren, bereits vorgeschädigten, gelösten, spröden oder unsachgemäß befestigten Fahrzeugteilen besteht die Möglichkeit, dass diese durch die Reinigung oder Aufbereitung sichtbar werden oder sich während der Arbeiten lösen.
6.5
Dies gilt insbesondere für bereits vorgeschädigte oder nicht fachgerecht befestigte Zierleisten, Folien, Embleme, Kunststoffteile, Dichtungen, Lackierungen, Innenraumteile und sonstiges Zubehör.
§ 7 Besondere Risiken bei der Fahrzeugreinigung
7.1
Bei der Aufbereitung stark verschmutzter oder vorgeschädigter Innenräume können je nach Verschmutzungsgrad spezielle Reinigungsmittel erforderlich sein.
7.2
Bei empfindlichen Materialien, älteren Materialien oder bereits vorgeschädigten Oberflächen können trotz fachgerechter Reinigung Farbveränderungen, Materialveränderungen oder andere optische Abweichungen auftreten.
7.3
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen, Flecken, Gerüche, Kratzer oder sonstiger Gebrauchsspuren kann nicht in jedem Fall garantiert werden.
7.4
Das Ergebnis einer Aufbereitung hängt unter anderem vom Alter, Zustand, Material, Verschmutzungsgrad und der bisherigen Nutzung des Fahrzeuges ab.
§ 8 Motorwäsche und empfindliche Fahrzeugbereiche
8.1
Motorraumreinigungen oder Motorwäschen werden nur durchgeführt, wenn die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dies nach Einschätzung von RRS Autoaufbereitung zulassen.
8.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bekannte Probleme mit der Elektrik, Elektronik, Sensorik oder sonstigen empfindlichen Bauteilen hinzuweisen.
8.3
Der Auftraggeber hat RRS Autoaufbereitung insbesondere über nachgerüstete Elektronik, Alarmanlagen, Hi-Fi-Anlagen, Steuergeräte oder sonstige empfindliche Einbauten zu informieren.
8.4
Für Schäden, die aufgrund bereits vorhandener technischer Defekte, mangelhafter Abdichtungen oder Vorschäden entstehen, haftet RRS Autoaufbereitung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung
9.1
RRS Autoaufbereitung haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.2
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
9.3
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet RRS Autoaufbereitung nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
9.4
Keine Haftung besteht für Schäden, die bereits vor Übergabe des Fahrzeuges an RRS Autoaufbereitung vorhanden waren oder auf bereits vorhandenen Material-, Lack-, Elektronik- oder sonstigen Fahrzeugschäden beruhen.
9.5
Keine Haftung besteht für Schäden, die durch vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Vorschäden, technische Defekte oder unsachgemäße Nachrüstungen verursacht werden, soweit RRS Autoaufbereitung hierfür gesetzlich nicht einzustehen hat.
§ 10 Fahrzeugübernahme und Fahrzeugübergabe
10.1
Bei Übergabe des Fahrzeuges an RRS Autoaufbereitung kann der Zustand des Fahrzeuges gemeinsam mit dem Auftraggeber überprüft und dokumentiert werden.
10.2
Der Auftraggeber sollte persönliche Gegenstände und Wertsachen vor Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen.
10.3
Für persönliche Gegenstände, Bargeld, Dokumente, elektronische Geräte oder sonstige Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, haftet RRS Autoaufbereitung nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4
Nach Fertigstellung der Arbeiten wird das Fahrzeug dem Auftraggeber übergeben. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Fahrzeug bei Übergabe zu kontrollieren.
§ 11 Preise und zusätzliche Leistungen
11.1
Die Preise richten sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung sowie nach dem Zustand und Verschmutzungsgrad des Fahrzeuges.
11.2
Preisangaben auf Webseiten, Werbematerialien oder sonstigen Informationsunterlagen können sich auf Fahrzeuge mit einem normalen Verschmutzungsgrad und einem üblichen Arbeitsaufwand beziehen.
11.3
Bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen oder einem erheblich erhöhten Arbeitsaufwand kann ein zusätzlicher Preis vereinbart werden.
11.4
Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt.
11.5
Der endgültige Preis wird nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber vereinbart.
§ 12 Zahlungsbedingungen
12.1
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Abschluss der beauftragten Arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die von RRS Autoaufbereitung angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.
12.3
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
12.4
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Fahrzeugüberführung
13.1
Sofern RRS Autoaufbereitung eine Fahrzeugabholung oder Fahrzeugzustellung anbietet, handelt es sich um eine gesondert zu vereinbarende Dienstleistung.
13.2
Der Preis für die Fahrzeugüberführung richtet sich insbesondere nach Entfernung und Aufwand und wird vor Durchführung der Überführung vereinbart.
13.3
Bei der Übernahme des Fahrzeuges können der Kilometerstand, der Tankfüllstand und vorhandene Schäden dokumentiert werden.
13.4
Das Fahrzeug wird nach Durchführung der vereinbarten Arbeiten an den Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person übergeben.
§ 14 Eigentum und Berechtigung zur Auftragserteilung
14.1
Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Fahrzeugaufbereitung berechtigt zu sein.
14.2
Sofern der Auftraggeber nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, hat er sicherzustellen, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1
Erfüllungsort ist München, soweit gesetzlich zulässig.
15.2
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird München als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
15.3
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht.
15.4
Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
15.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
RRS Autoaufbereitung
Sabri Shala
Pasing Arcaden Tiefgarage
Pasinger Bahnhofsplatz 5
81241 München
Telefon: +49 162 260 28 86
E-Mail: info@autoaufbereitung-pasing.de
Stand: September 2026